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Berufskraftfahrer-Weiterbildung (BKF) in Mechernich und Rheinbach – Fahrschule Die 2

Sicher unterwegs im gewerblichen Güter- und Personenverkehr.

Wenn Sie gewerblich mit dem Lkw oder Bus unterwegs sind, tragen Sie eine besondere Verantwortung. Neben fahrerischem Können spielen Kenntnisse über die gesetzlichen Vorschriften, Sicherheit, eine ressourcenschonende Fahrweise und verantwortungsbewusstes Verhalten eine zentrale Rolle.

Mit der Berufskraftfahrer-Weiterbildung (BKF) in der Fahrschule Die 2 bringen Sie Ihr Wissen auf den neuesten Stand und erfüllen verlässlich Ihre gesetzlichen Weiterbildungspflichten.

An unseren Standorten in Mechernich und Rheinbach bieten wir die BKF-Module für Kraftfahrer an. Dabei vermitteln wir die gesetzlich vorgeschriebenen Inhalte verständlich, kompakt und praxisnah.

Was ist die Berufskraftfahrer-Weiterbildung (BKF)?

Die Berufskraftfahrer-Weiterbildung richtet sich an Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblich Fahrzeuge bestimmter Fahrerlaubnisklassen im Güter- oder Personenverkehr führen. Grundlage hierfür sind die gesetzlichen Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikationsrechts.

Die regelmäßige Weiterbildung umfasst insgesamt 35 Unterrichtseinheiten von jeweils 60 Minuten. Diese werden üblicherweise in 5 Module zu jeweils 7 Stunden aufgeteilt und absolviert. Eine erneute theoretische oder praktische Prüfung ist im Rahmen dieser regelmäßigen Weiterbildung gesetzlich nicht vorgesehen.

Thematisch konzentriert sich die BKF-Weiterbildung unter anderem auf die Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln, die Anwendung der geltenden Vorschriften sowie die Sicherheit und Gesundheit im Straßenverkehr.

Dazu gehören beispielsweise eine wirtschaftliche Fahrweise, die Ladungssicherung, die Sozialvorschriften sowie der richtige Umgang mit besonderen Verkehrssituationen.

Nach der vollständigen Teilnahme wird die Weiterbildung entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen im Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) dokumentiert. Damit erbringen Sie den erforderlichen Nachweis zur Verlängerung Ihres Fahrerqualifikationsnachweises (FQN).

Lehrerin steht vor einer Klasse von Erwachsenen in einem Computerraum und hält eine Präsentation; mehrere Teilnehmende sitzen an Tischen mit Laptops.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Berufskraftfahrer-Weiterbildung

Wie oft muss ich die BKF-Weiterbildung absolvieren?

Die gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildung ist grundsätzlich alle 5 Jahre erforderlich. Entscheidend für die rechtzeitige Auffrischung sind die persönlichen Fristen Ihres Fahrerqualifikationsnachweises.

Wie lange dauert die Berufskraftfahrer-Weiterbildung?

Die Weiterbildung umfasst insgesamt 35 Unterrichtseinheiten von jeweils 60 Minuten. Diese werden in der Regel auf 5 Weiterbildungstage mit jeweils 7 Stunden aufgeteilt.

Wer benötigt eine BKF-Weiterbildung?

Die Weiterbildungspflicht betrifft alle Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblich im Güterkraft- oder Personenverkehr tätig sind und unter die Regelungen des BKrFQG fallen. Ob die Pflicht im Einzelfall besteht, hängt von der genutzten Fahrerlaubnisklasse und der konkreten Art der Tätigkeit ab.

Muss ich nach der Weiterbildung eine Prüfung ablegen?

Nein, für die regelmäßige BKF-Weiterbildung ist keine Abschlussprüfung erforderlich. Maßgeblich für die Bescheinigung ist die vollständige und lückenlose Teilnahme an den vorgeschriebenen Unterrichtseinheiten.

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Sie möchten Ihre Berufskraftfahrer-Weiterbildung in Mechernich oder Rheinbach absolvieren? Die Fahrschule Die 2 ist Ihr erfahrener Partner. Informieren Sie sich über die nächsten Termine und sichern Sie sich Ihren Platz. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf und melden Sie sich an!